LAG Hessen, 12.10.2015 – 18 Sa 438/15

April 17, 2019

LAG Hessen, 12.10.2015 – 18 Sa 438/15
Tenor:

Das Rubrum des Urteils vom 23. September 2015 wird von Amts wegen berichtigt gem. § 319 ZPO.

Die richtige Bezeichnung der Klägerin und Berufungsbeklagten des Urteils vom 23. September 2015 lautet zutreffend:

“A”

Das Protokoll der Verhandlung vom 23. September 2015 wird gem. § 164 ZPO so berichtigt, dass der Rubrum des Urteils und die Bezeichnung der Klägerin und Berufungsbeklagten in der korrigierten Fassung widergegeben werden.
Gründe

Die Klage ist nicht von der B, sondern der A, vertreten durch den Vorstand, erhoben worden. Das Verfahren ist jedoch bei dem Arbeitsgericht Wiesbaden falsch erfasst und deshalb mit der U-LAK als Kläger geführt worden. Die Parteibezeichnung wird berichtigt, da erkennbar ist, wer als Partei gemeint war und die Identität der Partei feststeht. Eine Parteiänderung war nach dem Inhalt der Akte nie berücksichtigt.

Den Parteien ist rechtliches Gehör gewährt worden. Gegen diesen Beschluss ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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