Landesarbeitsgericht Hamm: Beschluss vom 23.11.2015 – 18 Sa 517/15
Am 23.11.2015 erging folgender Berichtigungsbeschluss:
Tenor:
(*1) wird das Urteil vom 02.07.2015 hinsichtlich der Kostenentscheidung wie folgt abgeändert:
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 7/8 und die Klägerin zu 1/8.
Gründe
I. Die Berichtigung erfolgt gemäß § 319 Abs. 1 ZPO.
Nach § 319 Abs. 1 ZPO können offenbare Unrichtigkeiten berichtigt werden. Eine Berichtigung kommt bei jeder unzutreffenden Verlautbarung des Gerichts in Betracht, sofern diese evident ist, d.h. wenn sich die Unrichtigkeit für einen Außenstehenden aus dem Zusammenhang der Entscheidung oder der Umstände ihrer Verkündung ohne weiteres ergibt (Vollkommer, a.a.O. Rn. 4 f. m.w.N.). Das gilt auch für die Kostenentscheidung, falls diese offenbar nach den zu berücksichtigenden Umständen anders hätte ausfallen sollen (Vollkommer, a.a.O. Rn. 15, 18).
Die Kostenentscheidung im Urteil vom 02.07.2015 ist offenbar unrichtig. Es liegt ein Schreibfehler vor. Das ergibt sich aus dem handschriftlich verfassten, vom Vorsitzenden und den ehrenamtlichen Richtern unterzeichneten Tenor (Bl. 171 der Akten). Dort ist die Kostenentscheidung zutreffend niedergelegt (“Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 7/8 und die Klägerin zu 1/8”). Erst aufgrund eines Übertragungsfehlers ist die Kostenentscheidung im Urteil (offensichtlich auch arithmetisch “7/8 zu 1/6”) unrichtig wiedergegeben worden.
II. Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Ein Grund für die Zulassung der Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 2 ZPO liegt nicht vor.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.