Lehrer im Schuldienst – rechtsextremistische Tattoos – LAG Berlin-Brandenburg Urteil 11.12.2019 – 15 Sa 1496/19

April 6, 2021

Lehrer im Schuldienst – rechtsextremistische Tattoos – LAG Berlin-Brandenburg Urteil 11.12.2019 – 15 Sa 1496/19

RA und Notar Krau

Das Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 11.12.2019 (Az. 15 Sa 1496/19) behandelt die Wirksamkeit der Kündigung eines Lehrers aufgrund rechtsextremistischer Tattoos.

Das beklagte Land stützte die Kündigung auf den Vorwurf, dass die Tattoos die Verfassungstreue des Lehrers in Frage stellten.

Der Kläger, ein Lehrer im Schuldienst seit 2016, zeigte bei einem Schulsportfest seine Tätowierungen, darunter den SS-Leitspruch “Meine Ehre heißt Treue”.

Obwohl der Kläger betonte, keine rechte Gesinnung zu haben und sich von diesen Inhalten distanzierte, blieb die Darstellung umstritten.

Das LAG entschied, dass die Kündigung unwirksam sei, da dem Kläger keine Abmahnung erteilt wurde, die eine mögliche Verhaltensänderung hätte bewirken können.

Zudem habe der Personalrat keine ausreichende Information erhalten, um über die angebliche Verfassungsfeindlichkeit des Klägers zu urteilen.

Eine weitere außerordentliche Kündigung durch das Land Brandenburg im November 2019 war nicht offensichtlich unwirksam, sodass der Antrag des Klägers auf vorläufige Weiterbeschäftigung abgewiesen wurde.

Letztendlich wurde das Arbeitsgerichtsurteil teilweise abgeändert:

Der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung wurde abgewiesen, während die Kündigung vom Februar 2019 als unwirksam bestätigt wurde.

Die Kosten des Verfahrens wurden anteilig auf beide Parteien verteilt.

Schlagworte

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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