LG Köln 30 O 173/08

August 20, 2017

LG Köln 30 O 173/08 Pflichtteil, Pflichtteilergänzungsansprüche, Pflichtteilsquote, Auseinandersetzung des Nachlasses

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, zum Zwecke der Auseinandersetzung des Nachlasses nach Ableben der am 21.-23.05.2005 verstorbenen A1 folgendem Teilungsplan zuzustimmen:

Das Barvermögen wird wie folgt aufgeteilt:

der Beklagten zu 1) stehen zu 13.795,22 EUR

der Klägerin zu 1) stehen zu 6.897,61 EUR

dem Kläger zu 2) stehen zu 6.897,61 EUR;

die im Besitz der Beklagten zu 1) befindlichen Bilder erhält die Beklagte zu 1)

zu Eigentum;

es bestehen folgende Pflichtteilsergänzungsansprüche:

für die Klägerin zu 1) in Höhe von 9.037,91 EUR

für den Kläger zu 2) in Höhe von 13.873,22 EUR

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Parteien wie folgt auferlegt: Von den Gerichtskosten trägt die Klägerin zu 1) 27 %, der Kläger zu 2) 40 % und die Beklagte zu 1) 33 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1) trägt diese 65 % und die Beklagte zu 1) 35 %. Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 2) trägt dieser 69 % und die Beklagte zu 1) 31 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) tragen die Klägerin zu 1) und der Kläger zu 2) sowie die Beklagte zu 1) jeweils 1/3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, im Hinblick auf die Bilder in Höhe von 1.100,00 EUR, im Übrigen in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

LG Köln 30 O 173/08

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Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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