LG Münster Urteil 20.11.2017 – 011 O 316/14
vom Fiskalerben dem wahren Erben geschuldeter Nutzungsersatz
Die Kläger waren die Rechtsnachfolger des Erblassers A.
Das beklagte Land (M) hatte 1984 aufgrund eines Fiskalerbrechts einen Betrag aus dem Nachlass des Erblassers erlangt.
2014 wurde das Fiskalerbrecht aufgehoben und das Land zahlte den Betrag abzüglich Kosten an die Kläger zurück.
Die Kläger verlangten Auskunft über die vom Land aus dem Nachlass gezogenen Nutzungen, insbesondere über ersparte Schuldzinsen, um eine Zahlungsklage vorbereiten zu können.
Rechtliche Würdigung:
Das LG Münster verurteilte das Land zur Auskunftserteilung. Es begründete seine Entscheidung wie folgt:
Besonderheiten der Entscheidung:
Fazit:
Das Urteil des LG Münster stellt eine wichtige Klarstellung im Bereich der Fiskalerbschaft dar.
Es betont die Gleichbehandlung von Staat und Bürgern im Zivilrecht und verhindert eine Privilegierung des Staates bei der Herausgabe von Nutzungen aus einem Fiskalerbe.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.