Löschung Testamentsvollstreckervermerke im Grundbuch – OLG München 34 Wx 463/19

September 16, 2020

Löschung Testamentsvollstreckervermerke im Grundbuch – OLG München 34 Wx 463/19

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Kernaussage:

Die Löschung von Testamentsvollstreckervermerken im Grundbuch erfordert einen eindeutigen Nachweis über die Beendigung der Testamentsvollstreckung.

Eine bloße Löschungsbewilligung des Testamentsvollstreckers oder eine privatschriftliche Erklärung reichen nicht aus.

In der Regel ist ein Erbschein oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis mit Vermerk des Nachlassgerichts über die Beendigung der Testamentsvollstreckung erforderlich.

Hintergrund:

Eine Stiftung, die als Erbin im Grundbuch eingetragen war, beantragte die Löschung von Testamentsvollstreckervermerken.

Der Notar legte eine Löschungsbewilligung der Testamentsvollstreckerin und weitere Unterlagen vor, um die Beendigung der Testamentsvollstreckung nachzuweisen.

Das Grundbuchamt lehnte den Antrag ab, da die Beendigung nicht offenkundig war und ein Erbschein fehlte.

Entscheidungen des Gerichts:

Löschung Testamentsvollstreckervermerke im Grundbuch – OLG München 34 Wx 463/19

  • Beschwerde der Stiftung: Die Beschwerde der Stiftung gegen die Entscheidung des Grundbuchamts wurde zurückgewiesen.
  • Beschwerde des Notars: Die Beschwerde des Notars wurde als unzulässig verworfen, da er nicht beschwerdeberechtigt ist.
  • Unrichtigkeitsnachweis: Die Löschung von Testamentsvollstreckervermerken erfordert den Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit gemäß § 22 GBO.
  • Beendigung der Testamentsvollstreckung: Die Beendigung der Testamentsvollstreckung muss durch einen Erbschein oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis mit Vermerk des Nachlassgerichts nachgewiesen werden.
  • Unzureichende Nachweise: Die vorgelegten Unterlagen, einschließlich der Löschungsbewilligung und der Erklärungen, reichten nicht aus, um die Beendigung der Testamentsvollstreckung nachzuweisen.
  • Keine Offenkundigkeit: Die Beendigung der Testamentsvollstreckung war auch nicht offenkundig, da sie sich nicht zweifelsfrei aus den Akten ergab.
  • Keine Rechtsbeschwerde: Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen.

Fazit:

Für die Löschung von Testamentsvollstreckervermerken im Grundbuch ist ein eindeutiger Nachweis über die Beendigung der Testamentsvollstreckung erforderlich.

Eine bloße Löschungsbewilligung des Testamentsvollstreckers oder eine privatschriftliche Erklärung genügen nicht.

In der Regel ist ein Erbschein oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis mit Vermerk des Nachlassgerichts notwendig.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

beige 2-story house

BGH Urteil 15.03.2024 – V ZR 115/22 – Rechtswirksamkeit Grundstückskaufvertrag bei Schwarzgeldabrede

August 21, 2024
BGH Urteil 15.03.2024 – V ZR 115/22 – Rechtswirksamkeit Grundstückskaufvertrag bei SchwarzgeldabredeRA und Notar KrauDas Urteil des Bundes…
angel holding round wreath statue]

Berichtigung einer Briefgrundschuld wegen offensichtlicher Unrichtigkeit – OLG Köln Beschluss 30.1.2024 – 2 Wx 12/24

August 20, 2024
Berichtigung einer Briefgrundschuld wegen offensichtlicher Unrichtigkeit – OLG Köln Beschluss 30.1.2024 – 2 Wx 12/24RA und Notar KrauDer B…
Decorative judgement scale and gavel placed on desk in light lawyer office against window

Karten + Zeichnungen oder Abbildungen direkt in die notarielle Niederschrift aufgenommen – OLG Schleswig 2 Wx 12/24

August 20, 2024
Karten + Zeichnungen oder Abbildungen direkt in die notarielle Niederschrift aufgenommen – OLG Schleswig 2 Wx 12/24RA und Notar KrauDas Sc…