Nachträgliche Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten – BFH II R 5/21 – Urteil vom 26. Juli 2023, Ablaufhemmung des § 171 Abs. 8 der Abgabenordnung
vorgehend FG Münster, 04. Februar 2021, Az: 3 K 1941/16 Erb
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 8 der Abgabenordnung (AO) endet, wenn der Vorläufigkeitsvermerk des Finanzamts aufgehoben wird.
Dabei spielt es keine Rolle, ob das Finanzamt bereits vorher Kenntnis von den relevanten Tatsachen hatte.
Nachträglich entstandene Nachlassverbindlichkeiten, die erst nach der Aufhebung des Vorläufigkeitsvermerks konkretisiert werden,
führen nicht zu einer Änderung der Steuerfestsetzung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Hintergrund: Die Klägerin erbte von ihrem Großvater, der zu Lebzeiten Vermögen in eine Liechtensteiner Stiftung übertragen hatte.
Es entstand ein Rechtsstreit um Pflichtteilsergänzungsansprüche.
Das Finanzamt setzte die Erbschaftsteuer vorläufig fest.
Nach Beendigung des Rechtsstreits beantragte die Klägerin eine Änderung des Steuerbescheids.
Das Finanzamt lehnte dies ab, da die Festsetzungsfrist abgelaufen war.
Der Bundesfinanzhof bestätigte diese Entscheidung und erklärte, dass keine rückwirkenden Ereignisse vorlagen, die eine Änderung des Steuerbescheids rechtfertigten.
I. Einleitung
A. Hintergrund des Falls
B. Problemstellung
II. Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH)
A. Zusammenfassung des Urteils
B. Tenor des Urteils
III. Tatbestand
A. Sachverhalt
B. Vorinstanz (Finanzgericht Münster)
C. Klage der Klägerin
IV. Rechtliche Bewertung
A. Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 8 der Abgabenordnung (AO)
B. Aufhebung des Vorläufigkeitsvermerks durch das Finanzamt
C. Nachträgliche Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten
D. Festsetzungsfrist und Festsetzungsverjährung
E. Änderung des Erbschaftsteuerbescheids
F. Voraussetzungen für eine Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO
V. Schlussfolgerungen und Kostenentscheidung
A. Entscheidung des BFH
B. Kosten des Verfahrens
VI. Fazit und Auswirkungen des Urteils
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.