Nachweis Erbenstellung – LG Frankenthal 1 T 288/14

Juni 3, 2020

Nachweis der Erbenstellung – LG Frankenthal 1 T 288/14

RA und Notar Krau

Das Landgericht Frankenthal hat in der Entscheidung 1 T 288/14 festgestellt, dass zur Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens

der Nachweis der Erbenstellung durch den Antragsteller erforderlich ist, wobei ein Erbschein vorgelegt werden muss.

Der Antragsteller, ein Zahnarzt, der mit der verstorbenen Erblasserin verheiratet war, beantragte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Nachlass seiner Frau.

Diese hatte bei ihrer Schwester und deren Ehemann Schulden hinterlassen, und der Antragsteller wurde als vermeintlicher Alleinerbe auf Rückzahlung der Darlehen in Anspruch genommen.

Nach dem Tod der Erblasserin schlugen die Mutter und die Schwester der Verstorbenen das Erbe aus.

Das Amtsgericht lehnte den Antrag auf Insolvenzeröffnung mangels Erbschein ab.

Der Antragsteller legte Beschwerde ein und argumentierte, dass er gesetzlicher Erbe sei, auch wenn die anderen Erben noch nicht feststünden.

Nachweis Erbenstellung – LG Frankenthal 1 T 288/14

Die Kammer des Landgerichts bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und betonte, dass umfangreiche Ermittlungen zur Erbfolge notwendig seien,

welche üblicherweise durch das Nachlassgericht erfolgen.

Das Insolvenzgericht könne die Erbenstellung nicht klären.

Die Vorlage eines Erbscheins sei daher erforderlich, um die Erbenstellung und die Erbquote festzustellen.

Der Antragsteller könne alternativ beim Nachlassgericht Maßnahmen zur Nachlasssicherung oder Nachlasspflegschaft beantragen.

Die Beschwerde wurde daher zurückgewiesen, die Rechtsbeschwerde jedoch wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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