LAG Düsseldorf 7 Sa 857/21
Nichtanrechnung von Urlaub auf den Jahresurlaubsanspruch infolge einer Erkrankung
Kernaussage:
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschied, dass eine Erkrankung mit COVID-19, die nicht zu einer ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit führt,
keine Nichtanrechnung von Urlaub auf den Jahresurlaubsanspruch rechtfertigt.
Eine analoge Anwendung des § 9 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz), der eine solche Nichtanrechnung bei Arbeitsunfähigkeit vorsieht, wurde abgelehnt.
Sachverhalt:
Die Klägerin war während eines bewilligten Urlaubs an COVID-19 erkrankt und musste sich in Quarantäne begeben.
Sie beantragte, dass dieser Urlaub nicht auf ihren Jahresurlaubsanspruch angerechnet wird, da sie aufgrund der Erkrankung an ihrer Arbeitsleistung gehindert war.
Die Beklagte lehnte dies ab, da keine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlag.
Entscheidungsgründe:
Fazit:
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