notarielles Nachlaßverzeichnis – Auskunftsrecht des Pflichtteilsberechtigten – Zwangsvollstreckung aus Auskunftstitel – OLG Celle 4 W 318/01

Juli 26, 2020

notarielles Nachlaßverzeichnis – Auskunftsrecht des Pflichtteilsberechtigten – Zwangsvollstreckung aus Auskunftstitel – OLG Celle 4 W 318/01

Zusammenfassung von RA und Notar Krau:

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 4 W 318/01 über die Beschwerde des Beklagten

gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim entschieden.

Der Beklagte hatte gegen ein rechtskräftiges Teilurteil vom 30. Januar 2001 verstoßen, welches ihn zur Erteilung einer Auskunft über den Nachlass der verstorbenen Person verpflichtete.

Das OLG bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies die Beschwerde des Beklagten zurück.

Gemäß § 2314 Satz 3 BGB hatte das Landgericht den Beklagten dazu verurteilt, ein notarielles Verzeichnis über den Nachlass der Verstorbenen vorzulegen.

Diese Verpflichtung wurde durch den Beklagten nicht erfüllt, weshalb das Gericht gemäß § 888 ZPO ein Zwangsgeld verhängte.

Der Beklagte hatte lediglich eine notarielle Urkunde vorgelegt, die jedoch nicht den Anforderungen eines ordnungsgemäßen Bestandsverzeichnisses entsprach.

Das OLG stellte fest, dass die bloße Bezugnahme des Beklagten auf anwaltliche Schreiben in der Urkunde nicht ausreichend war, um den Anforderungen des Teilurteils zu genügen.

notarielles Nachlaßverzeichnis – Auskunftsrecht des Pflichtteilsberechtigten – Zwangsvollstreckung aus Auskunftstitel – OLG Celle 4 W 318/01

Das OLG betonte, dass ein ordnungsgemäßes Verzeichnis durch einen Notar aufzunehmen sei, wie es auch im Teilurteil gefordert wurde.

Des Weiteren klärte das OLG darüber auf, dass das Auskunftsrecht des Pflichtteilsberechtigten in einem Stufenverhältnis stehe und die Aufnahme des Verzeichnisses durch einen Notar eine besondere Bedeutung habe, da sie eine größere Richtigkeitsgarantie bietet.

Die bloße Auskunft des Beklagten in Form anwaltlicher Schreiben oder privater Verzeichnisse ersetzt nicht die gesetzlich vorgesehene Aufnahme durch einen Notar.

Schließlich bestätigte das OLG auch die Höhe des festgesetzten Zwangsgeldes, da es im Rahmen des Zulässigen lag und nicht unverhältnismäßig war.

Die Kostenentscheidung orientierte sich an der Höhe des festgesetzten Zwangsgeldes.

Insgesamt wies das OLG die Beschwerde des Beklagten zurück und bestätigte die Entscheidung des Landgerichts.

notarielles Nachlaßverzeichnis – Auskunftsrecht des Pflichtteilsberechtigten – Zwangsvollstreckung aus Auskunftstitel – OLG Celle 4 W 318/01 – Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung
    • Hintergrund des Verfahrens
    • Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Hildesheim
  2. Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle
    • Bestätigung der Entscheidung des Landgerichts
    • Zurückweisung der Beschwerde des Beklagten
  3. Gründe für die Entscheidung
    • Verstoß des Beklagten gegen das Teilurteil vom 30. Januar 2001
    • Notwendigkeit eines notariellen Verzeichnisses gemäß § 2314 Satz 3 BGB
    • Mangelhaftigkeit der vom Beklagten vorgelegten notariellen Urkunde
    • Bedeutung der Aufnahme des Verzeichnisses durch einen Notar
    • Stufenverhältnis der Auskunftsansprüche des Pflichtteilsberechtigten
    • Erforderlichkeit eines vollständigen und einheitlichen Bestandsverzeichnisses
    • Begründung für die Verhängung des Zwangsgeldes
  4. Zusammenfassung und Schlussfolgerung
    • Bestätigung der Höhe des festgesetzten Zwangsgeldes
    • Kostenentscheidung basierend auf § 97 Abs. 1 ZPO
    • Orientierung der Kostenentscheidung am festgesetzten Beschwerdewert

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Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

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