
Oberlandesgericht Stuttgart 7 U 172/21 – Lebensversicherung
Zusammenfassung RA und Notar Krau
Kernaussage:
Eine Bezugsrechtsbestimmung in einer Lebensversicherung, die „die vorhandenen Kinder zu gleichen Teilen“ als Bezugsberechtigte nennt,
beinhaltet in der Regel auch eine Ersatzbezugsberechtigung für die Abkömmlinge eines Kindes, das vor dem Versicherungsnehmer verstirbt.
Sachverhalt:
Entscheidung:
Begründung:
Fazit:
Bei einer Bezugsrechtsbestimmung zugunsten der „vorhandenen Kinder“ ist in der Regel davon auszugehen, dass im Falle des Vorversterbens eines Kindes dessen Abkömmlinge als Ersatzbezugsberechtigte eintreten sollen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.



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