OLG Dresden 17 W 510/10
Beschluss vom 08.06.2010
Beschwerde des Fiskus
Kosten der Bestattung
Erbschaft ausgeschlagen
Der Beschluss des OLG Dresden befasst sich mit der Beschwerde des Fiskus gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Leipzig,
in dem das Nachlassgericht die Begleichung von Bestattungskosten aus dem Konto der verstorbenen Erblasserin angeordnet hatte.
Hintergrund:
Nach dem Tod der Erblasserin hatten alle bekannten Erben die Erbschaft ausgeschlagen.
Das Nachlassgericht stellte daraufhin den Fiskus als Erben fest.
Zuvor hatte es jedoch angeordnet, dass die Rechnungen des Bestattungsunternehmens aus dem Konto der Erblasserin beglichen werden sollten.
Gegen diese Anordnung richtete sich die Beschwerde des Fiskus.
Entscheidung des OLG Dresden:
Das OLG Dresden verwarf die Beschwerde des Fiskus als unzulässig.
Begründung:
Fazit:
Das OLG Dresden betonte, dass Nachlassgerichte nicht ohne Weiteres anordnen dürfen, dass Bestattungskosten aus dem Konto
des Verstorbenen beglichen werden, selbst wenn kein Erbe zu ermitteln ist.
Eine solche Anordnung ist nur in dringenden Fällen zulässig, in denen die Sicherung des Nachlasses dies erfordert.
Im vorliegenden Fall fehlte es an einer solchen Dringlichkeit.
Zusätzliche Anmerkungen:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Beschluss des OLG Dresden eine wichtige Klarstellung zur Zulässigkeit von
Anordnungen des Nachlassgerichts bezüglich der Begleichung von Bestattungskosten darstellt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.