OLG Düsseldorf 3 Wx 119/22 – Eröffnung Testament
RA und Notar Krau
Im Beschluss des OLG Düsseldorf vom 19. August 2022 (Az. 3 Wx 119/22) ging es um die Frage, ob auch eine Kopie eines Testaments eröffnet werden kann, wenn das Original nicht vorliegt.
Die Beschwerdeführerin hatte eine Kopie des Testaments ihres verstorbenen Ehemannes, die sie als Alleinerbin benannte, beim Nachlassgericht zur Eröffnung eingereicht.
Das Nachlassgericht lehnte die Eröffnung mit der Begründung ab, dass eine Kopie nicht die Gewähr einer unverfälschten Wiedergabe biete.
Dagegen legte die Beschwerdeführerin Beschwerde ein.
Das OLG Düsseldorf entschied zugunsten der Beschwerdeführerin und wies das Nachlassgericht an, die Kopie des Testaments zu eröffnen.
Das Gericht stellte fest, dass das Testamentseröffnungsverfahren nicht darauf abzielt, die materielle Wirksamkeit des Testaments zu prüfen,
sondern nur eine formelle Überprüfung und Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen sicherzustellen.
Daher sei auch die Eröffnung einer Kopie, wie in diesem Fall, zulässig, um die Nachlassabwicklung im Interesse des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Das Gericht verwies darauf, dass ähnliche Verfahren, wie bei formunwirksamen Testamenten, ebenfalls eine Eröffnung erfordern, da diese als Auslegungshilfen herangezogen werden könnten.
Es führte aus, dass die Gefahr einer unvollständigen oder fehlerhaften Wiedergabe des Inhalts auch bei unvollständigen oder formfehlerhaften Testamenten bestehe, diese jedoch trotzdem eröffnet werden müssten.
Im Erbscheinsverfahren oder durch eine Erbenfeststellungsklage könne später die Gültigkeit des Testaments geklärt werden.
Der Beschluss unterstrich, dass die Eröffnung eines Testaments, unabhängig davon, ob es sich um eine Kopie handelt, keine Aussage über dessen Wirksamkeit treffe.
Entsprechend war die Entscheidung des Nachlassgerichts, die Kopie nicht zu eröffnen, aufzuheben, und das Nachlassgericht wurde angewiesen, die Kopie zu eröffnen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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