OLG Düsseldorf I-3 Wx 130/13

August 2, 2017

OLG Düsseldorf I-3 Wx 130/13 – Vergütungsanspruch eines berufsmäßigen Nachlasspflegers, Sicherung und Verwaltung Miterbenanteil

Das Rechtsmittel wird auf Kosten der Beteiligten zu 1. zurückgewiesen.

Geschäftswert: 939,50 €.

Durch die angefochtene Entscheidung hat das Nachlassgericht zugunsten des Beteiligten zu 4. für seine Tätigkeit als Nachlasspfleger eine Vergütung von brutto 892,50 € sowie Auslagen von 47 € festgesetzt. Hiergegen wendet sich die Beteiligte zu 1. mit ihrem Rechtsmittel, mit dem sie insbesondere geltend macht, unzulässigerweise sei eine Pauschalgebühr von netto 750 € beantragt und festgesetzt worden. Der Beteiligte zu 4. tritt dem Rechtsmittel, dem das Nachlassgericht mit weiterem Beschluss vom 11. Juli 2013 nicht abgeholfen hat, entgegen.

OLG Düsseldorf I-3 Wx 130/13

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Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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