OLG Düsseldorf I-3 Wx 169/17 – Eintragung der Spaltung im Handelsregister
Zusammenfassung RA und Notar Krau
Tenor: Die Rechtsmittel der Beschwerdeführer werden als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens tragen die Beschwerdeführer.
Gegenstandswert für das Rechtsmittelverfahren: 120.000,- €.
Sachverhalt:
Die A… GmbH hat ihren Geschäftsbereich Lebensmittel auf die B… GmbH übertragen (Spaltungsvertrag). Aktionäre der A… GmbH, darunter die Beschwerdeführer,
erhoben Klagen gegen die Wirksamkeit des Spaltungsvertrags und beantragten die Aussetzung der Eintragung der Spaltung im Handelsregister.
Das Amtsgericht wies die Anträge zurück, da das Oberlandesgericht Düsseldorf im Freigabeverfahren festgestellt hatte, dass Klagen gegen den Spaltungsbeschluss der Eintragung nicht entgegenstehen.
Gegen diesen Beschluss legten die Beschwerdeführer Beschwerde ein und beantragten die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Beschlusses.
Entscheidungsgründe:
Fazit:
Die Beschwerden der Aktionäre wurden als unzulässig verworfen, da kein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Beschlusses bestand.
Die Eintragung der Spaltung im Handelsregister wurde nicht ausgesetzt und die Aktionäre haben keine schwerwiegenden Grundrechtsverletzungen erlitten.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.