Ein Ehepaar hatte in einem Erbvertrag vereinbart, dass der überlebende Ehegatte Alleinerbe wird und die Kinder aus erster Ehe sowie das gemeinsame Kind zu gleichen Teilen Erben des Überlebenden werden.
Der Erbvertrag enthielt eine Pflichtteilsstrafklausel, wonach ein Kind, das nach dem Tod des Erstversterbenden seinen Pflichtteil verlangt, von der Erbfolge nach dem Letztversterbenden ausgeschlossen ist.
Nach dem Tod der Ehefrau machte ihr Sohn aus erster Ehe (Beteiligter zu 1) seinen Pflichtteil geltend und schloss mit dem überlebenden Ehemann einen Vergleich über die Zahlung einer Abfindung.
Nach dem Tod des Ehemannes beantragte der Sohn die Erteilung eines Erbscheins, der ihm einen Erbteil zusprach.
Kernaussage des Beschlusses:
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wies die Beschwerde des Sohnes zurück.
Durch die Geltendmachung des Pflichtteils nach dem Tod seiner Mutter hat der Sohn
gegen die Pflichtteilsstrafklausel verstoßen und ist daher von der Erbfolge nach dem Tod seines Stiefvaters ausgeschlossen.
Begründung des Gerichts:
Fazit:
Der Beschluss verdeutlicht die weitreichenden Folgen von Pflichtteilsstrafklauseln.
Wer seinen Pflichtteil geltend macht, riskiert den Verlust seines Erbrechts.
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.