OLG Düsseldorf I-3 Wx 78/17 – Vor- und Nacherbschaft

Mai 22, 2018

OLG Düsseldorf I-3 Wx 78/17 – Vor- und Nacherbschaft

RA und Notar Krau

In der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. I-3 Wx 78/17) ging es um einen Erbscheinsantrag der Ehefrau des Erblassers,

die auf Grundlage eines gemeinschaftlichen Testaments vom 17. Juni 2015 als Alleinerbin eingesetzt werden sollte.

Im Testament wurde verfügt, dass sie das gesamte bewegliche Vermögen allein erben sollte, während sie hinsichtlich des unbeweglichen Vermögens nur Vorerbin sein sollte, mit einer Nacherbschaft zugunsten ihrer Schwester.

Das Nachlassgericht hatte ursprünglich den Erbscheinantrag der Ehefrau basierend auf einem früheren Testament vom 8. April 2002 anerkannt, das eine ähnliche Regelung vorsah.

Das Gericht berief sich dabei fälschlicherweise ausschließlich auf das ältere Testament, obwohl das Testament von 2015 das vorherige widerrufen hatte.

Dieses Versehen führte zur Beschwerde durch einen der Beteiligten, der die Entscheidung des Nachlassgerichts anfocht.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied nun, dass der Erbscheinsantrag der Ehefrau zurückzuweisen ist, da sie nicht, wie beantragt, unbeschränkte Alleinerbin, sondern lediglich Vorerbin sei.

Das Testament von 2015 sei wirksam, jedoch müsse es unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gesamtrechtsnachfolge

und der Unzulässigkeit einer Sondernacherbfolge für bestimmte Vermögensgegenstände ausgelegt werden.

OLG Düsseldorf I-3 Wx 78/17 – Vor- und Nacherbschaft

Das Gericht betonte, dass das Testament trotz des scheinbar eindeutigen Wortlauts so ausgelegt werden müsse, dass der Erblasserwille gewahrt bleibt.

Infolgedessen darf der beantragte Erbschein, der die Ehefrau als unbeschränkte Alleinerbin ausweist, nicht erteilt werden.

Stattdessen müsste ein Erbschein erstellt werden, der die Vorerbschaft der Ehefrau unter Berücksichtigung der Nacherbfolge korrekt darstellt.

Eine Entscheidung über die genaue Form dieses Erbscheins wurde jedoch offengelassen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Parteien jeweils selbst, da beide Parteien nur teilweise Erfolg hatten.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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