OLG Frankfurt am Main 11 U 117/10
Urt. v. 24.07.2012,
Unterscheidung zwischen Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch nach § 2314 I BGB
Kernaussagen:
Sachverhalt:
Der Kläger verlangte von der Beklagten Auskunft über den Nachlass seines Vaters und die Ermittlung des Wertes von Schenkungen.
Das Landgericht verurteilte die Beklagte antragsgemäß.
Die Beklagte legte Berufung ein und erhob die Einrede der Verjährung.
Das Verfahren wurde zunächst wegen der Vorgreiflichkeit eines anderen Rechtsstreits ausgesetzt.
Nach dessen Abschluss wurde das Verfahren fortgesetzt.
Rechtliche Würdigung:
Entscheidung:
Das OLG hob das Urteil des Landgerichts teilweise auf, soweit es die Beklagte zur Wertermittlung verurteilt hatte.
Im Übrigen wies es die Berufung zurück.
Bedeutung des Urteils:
Das Urteil verdeutlicht die Voraussetzungen für den Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch nach § 2314 BGB und die Besonderheiten der Verjährungshemmung bei Aussetzung eines Verfahrens.
Es zeigt, dass der Wertermittlungsanspruch nicht losgelöst vom Auskunftsanspruch geltend gemacht werden kann und dass die Gerichte die Verjährungsvorschriften im Interesse des Pflichtteilsberechtigten eng auslegen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.