OLG Hamm 15 W 24/19
Beschluss vom 21.02.2019
Ersatzerben (§ 2096 BGB)
gewillkürte Rechtsnachfolger des von ihm eingesetzten Erben
notarielles Testament
Die Erblasserin hatte in einem notariellen Testament ihre Schwester C als Erbin eingesetzt.
Als Ersatzerben bestimmte sie “deren Rechtsnachfolger”.
C verstarb vor der Erblasserin und wurde von ihrem Ehemann, dem Beteiligten zu 1), beerbt.
Das Nachlassgericht wies den Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1) zurück, da es die Ersatzerbenbestimmung für unzulässig hielt.
Es vertrat die Auffassung, dass die Erblasserin die Auswahl des Ersatzerben unzulässigerweise auf Dritte übertragen habe.
Entscheidung des OLG Hamm:
Das OLG Hamm änderte den Beschluss des Amtsgerichts ab und stellte fest, dass der Beteiligte zu 1) Alleinerbe der Erblasserin ist.
Begründung:
Das OLG entschied, dass die Klausel “Ersatzerben sind deren Rechtsnachfolger” nicht gegen § 2065 Abs. 2 BGB verstößt.
Begründung:
Das OLG stellte fest, dass der Beteiligte zu 1) der Rechtsnachfolger von C ist.
Begründung:
Ergebnis:
Der Beteiligte zu 1) ist der rechtmäßige Erbe der Erblasserin, da er der von ihr wirksam bestimmte Ersatzerbe ist.
Leitsatz:
Eine Klausel, mit der ein Erblasser zu seinem Ersatzerben (§ 2096 BGB) die Personen beruft,
die – gewillkürte – Rechtsnachfolger des von ihm eingesetzten Erben sind, verstößt nicht gegen § 2065 Abs. 2 BGB,
weil der Erblasser damit selbst die erforderliche Bestimmung seines (Ersatz-) Erben trifft.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.