OLG Hamm I-15 W 404/11

August 14, 2017
OLG Hamm I-15 W 404/11 Veräußerung iSd § 5 ErbbauRG ist auch die Übertragung des Erbbaurechts im Wege vorweggenommener Erbfolge
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Beschwerdeverfahrens findet nicht statt.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 116.666,00 Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

OLG Hamm I-15 W 404/11

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