OLG Karslruhe 6 U 169/89 Pflichtteilsergänzung: Übertragung des hälftigen Miteigentums am Familienwohnheim auf Ehefrau als Anstandsschenkung
Januar 6, 2018
OLG Karslruhe 6 U 169/89
Pflichtteilsergänzung: Übertragung des hälftigen Miteigentums am Familienwohnheim auf Ehefrau als Anstandsschenkung
Es kann dem Gebot einer sittlichen Pflicht des Erblassers entsprechen, seiner weitgehend unversorgten Ehefrau, die zum gemeinsamen Nutzen im Gewerbebetrieb des Ehemannes mitgearbeitet hat, das hälftige Miteigentum am Familienwohnheim durch Schenkung zu übertragen, so wie es in weiten Bevölkerungskreisen als Gebot anständigen Verhaltens angesehen wird.
Die Übertragung des ganzen Eigentums am Familienwohnheim unter Verkürzung der erbrechtlichen Ansprüche von Kindern aus erster Ehe entspricht nur ausnahmsweise einem zwingenden sittlichen Gebot.