OLG Koblenz 7 U 1801/05 Pflichtteilsergänzung wegen vom Erblasser an überlebenden Ehegatten verschenkten Immobilie

Januar 6, 2018

OLG Koblenz 7 U 1801/05 Pflichtteilsergänzung wegen vom Erblasser an überlebenden Ehegatten verschenkten Immobilie

RA und Notar Krau

Das Urteil des OLG Koblenz (Az.: 7 U 1801/05) behandelt einen Pflichtteilsergänzungsanspruch des Klägers aufgrund von Schenkungen,

die der verstorbene Erblasser seiner Ehefrau, der Beklagten, gemacht hatte.

Der Kläger, Sohn des Erblassers, klagte auf Pflichtteilsergänzung wegen einer an die Beklagte verschenkten Immobilie und weiteren Zuwendungen.

Dabei stellte sich die Frage, ob diese Schenkungen durch eine sittliche Pflicht gerechtfertigt und somit von der Pflichtteilsergänzung ausgenommen seien.

Das Gericht entschied, dass die Zuwendungen, insbesondere die Finanzierung des Hausbaus auf einem der Beklagten gehörenden Grundstück

und die Zuwendung einer Lebensversicherung, keine sittlich gebotenen Schenkungen darstellten.

Die Beklagte hatte argumentiert, dass diese Zuwendungen aus unterhaltsrechtlichen Gründen erfolgt seien und als Ausgleich für den Verzicht auf Zugewinnausgleich und Unterhalt dienten.

OLG Koblenz 7 U 1801/05 Pflichtteilsergänzung wegen vom Erblasser an überlebenden Ehegatten verschenkten Immobilie

Dies wurde jedoch abgelehnt, da der Erblasser nicht verpflichtet gewesen sei, der Beklagten zusätzlichen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, da bereits anderer Wohnraum vorhanden war.

Auch die Zuwendung der Lebensversicherung wurde nicht als aus sittlicher Pflicht geboten anerkannt.

Das Gericht berücksichtigte bei der Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs den Wert der Schenkungen und stellte fest, dass die Beklagte nur bis zu einem bestimmten Betrag haften müsse.

Außerdem entschied das Gericht, dass die Zinspflicht der Beklagten mit der Zahlung eines Teilbetrages zur Abwendung der Zwangsvollstreckung endete,

und dass auch die Kostenentscheidung teilweise von der Zinsforderung beeinflusst wurde.

Beide Berufungen führten zu einer teilweisen Abänderung des erstinstanzlichen Urteils.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

The inside of a large church with high ceilings

OLG Hamm 15 W 320/18 – Testierfähigkeit des Erblassers

September 19, 2024
OLG Hamm 15 W 320/18 – Testierfähigkeit des ErblassersZusammenfassung RA und Notar KrauKernaussage:In einem Erbschaftsstreit kann ein …

OLG Zweibrücken Beschluss 24.04.2024 – 8 W 60/23

September 18, 2024
OLG Zweibrücken Beschluss 24.04.2024 – 8 W 60/23Zusammenfassung RA und Notar KrauKernaussage:Das Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG) ä…

BGH Beschluss 3.5.2023 – IV ZR 264/22 – Nacherbenstellung

September 18, 2024
BGH Beschluss 3.5.2023 – IV ZR 264/22 – NacherbenstellungZusammenfassung RA und Notar KrauKernaussage:Der Bundesgerichtshof (BGH) hat…