OLG Köln 16 U 129/16 – Vergütung des Testamentsvollstreckers

September 18, 2022

OLG Köln 16 U 129/16 – Vergütung des Testamentsvollstreckers

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Kernaussage:

Die Vergütung eines Testamentsvollstreckers wird erst nach Beendigung seines Amtes fällig und setzt voraus, dass er seine Pflichten, insbesondere die Pflicht zur Rechnungslegung, erfüllt hat.

Hintergrund:

  • Der Erblasser F X W setzte seine Ehefrau und drei Kinder zu gleichen Teilen als Erben ein und bestimmte den Beklagten zum Testamentsvollstrecker.
  • Die Ehefrau (später verstorben und vertreten durch den Kläger) klagte auf Rechnungslegung durch den Beklagten.
  • Der Beklagte erhob Widerklage auf Zahlung seiner Testamentsvollstreckervergütung.
  • Das Landgericht gab der Klage auf Rechnungslegung statt und wies die Widerklage ab, da der Beklagte seiner Rechnungslegungspflicht nicht nachgekommen war und den Stundenaufwand nicht ausreichend dargelegt hatte.
  • Der Beklagte legte Berufung ein.

Entscheidung des OLG Köln:

OLG Köln 16 U 129/16 – Vergütung des Testamentsvollstreckers

  • Das OLG Köln beabsichtigt, die Berufung des Beklagten zurückzuweisen.
  • Es bestätigt die Entscheidung des Landgerichts, dass der Anspruch auf Testamentsvollstreckervergütung derzeit nicht fällig ist.
  • Die Vergütung des Testamentsvollstreckers wird erst nach Beendigung seines Amtes fällig, wenn er alle Pflichten, insbesondere die Pflicht zur Rechnungslegung, erfüllt hat.
  • Das Testamentsvollstreckeramt des Beklagten endete zwar bereits 2008, aber er hat keine ordnungsgemäße Rechnungslegung vorgelegt.
  • Die vorgelegten Unterlagen und Ausführungen in der Berufungsbegründung erfüllen nicht die Anforderungen an eine geordnete und nachvollziehbare Rechnungslegung.
  • Da die Rechnungslegungspflicht nicht erfüllt wurde, ist der Vergütungsanspruch noch nicht fällig, und die Widerklage wurde zu Recht abgewiesen.
  • Fragen zum Zustandekommen einer Vergütungsvereinbarung, zur Höhe des Stundenaufwands und zur Verjährung bzw. Verwirkung des Vergütungsanspruchs konnten offenbleiben, da der Anspruch ohnehin noch nicht fällig ist.

Fazit:

  • Die Vergütung des Testamentsvollstreckers ist erst nach Beendigung des Amtes und Erfüllung aller Pflichten, insbesondere der Rechnungslegungspflicht, fällig.
  • Eine ordnungsgemäße Rechnungslegung muss eine verständliche und nachvollziehbare Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthalten.
  • Solange die Rechnungslegungspflicht nicht erfüllt ist, kann der Testamentsvollstrecker seine Vergütung nicht verlangen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Krau Rechtsanwälte und Notar

Wahl englisches Recht zur Vermeidung Pflichtteil

Januar 14, 2025
Wahl englisches Recht zur Vermeidung PflichtteilBGH Urteil vom 29.06.2022 – IV ZR 110/21RA und Notar KrauDas Urteil des Bundesgerichts…
Krau Rechtsanwälte und Notar

OLG Köln 2 Wx 22/24 Erbquote russischer Ehegatte

Januar 12, 2025
OLG Köln 2 Wx 22/24 Erbquote russischer EhegatteBeschluss vom 4.3.2024RA und Notar KrauKernaussage:Das OLG Köln entschied, dass …
Krau Rechtsanwälte und Notar

BVerfG 1 BvR 1031/20 Anspruch Erbe gegen Bank – Nachlassinsolvenzverfahren

Januar 12, 2025
BVerfG 1 BvR 1031/20 Anspruch Erbe gegen Bank – NachlassinsolvenzverfahrenBeschluss vom 10.04.2024RA und Notar KrauSachverhalt:D…