OLG Köln 2 Wx 138/22 – Begründung von Sondereigentum

Februar 17, 2023
Notarieller Erbscheinsantrag Nachweis Rechtsnachfolge

OLG Köln 2 Wx 138/22 – Begründung von Sondereigentum

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Kernthema:

Begründung von Sondereigentum an einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Fläche

Hintergrund:

  • Ein Eigentümer (Beteiligter) beantragte beim Grundbuchamt die Umwandlung seines Teileigentums in Wohnungseigentum und die Aufhebung eines Sondernutzungsrechts an einer Terrassenfläche.
  • Die Teilungserklärung enthielt weitreichende Änderungsbefugnisse für die Eigentümer, einschließlich der Möglichkeit, Sondereigentum an Gemeinschaftseigentum zu begründen.
  • Das Grundbuchamt wies den Antrag zurück, da für die Begründung von Sondereigentum an der Gemeinschaftseigentumsfläche die Einigung aller Miteigentümer erforderlich sei.
  • Der Beteiligte legte Beschwerde ein und argumentierte, dass die Teilungserklärung ihm die erforderliche Befugnis erteile.

Entscheidung des Gerichts:

OLG Köln 2 Wx 138/22 – Begründung von Sondereigentum

  • Das Oberlandesgericht Köln wies die Beschwerde zurück und bestätigte die Entscheidung des Grundbuchamts.
  • Die Begründung von Sondereigentum an einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Fläche erfordert grundsätzlich die Einigung aller Miteigentümer in grundbuchmäßiger Form gemäß § 4 Abs. 1 WEG.
  • Die in der Teilungserklärung enthaltenen Änderungsvorbehalte entbinden nicht von dieser Notwendigkeit.
  • Die in der Teilungserklärung vorgesehene Gestattung von Änderungen am Gemeinschaftseigentum durch einzelne Miteigentümer ist unwirksam, da sie nicht ausreichend bestimmt ist.
  • Es fehlt an einer konkreten Angabe, welche Räume oder Gebäudeteile des Gemeinschaftseigentums von der Gestattung betroffen sind.

Rechtliche Grundlagen:

  • § 4 Abs. 1 WEG: Begründung von Sondereigentum erfordert Einigung aller Miteigentümer
  • § 9 der Teilungserklärung: Änderungsvorbehalte für die Eigentümer
  • § 71 GBO: Zulässigkeit der Grundbuchbeschwerde
  • § 36 Abs. 3 GNotKG: Regelwert für den Geschäftswert bei Grundbuchbeschwerden
  • § 42 GNotKG: Keine Anwendung des § 42 GNotKG, da Wohnungs-/Teileigentum bereits bei der Teilungserklärung begründet wurde

Fazit:

OLG Köln 2 Wx 138/22 – Begründung von Sondereigentum

Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung formaler Anforderungen bei der Begründung von Sondereigentum und trägt zur Rechtssicherheit im Wohnungseigentumsrecht bei.

Das Urteil bestätigt, dass die Begründung von Sondereigentum an Gemeinschaftseigentum grundsätzlich die Zustimmung aller Miteigentümer erfordert,

auch wenn die Teilungserklärung Änderungsvorbehalte enthält.

Änderungsvorbehalte müssen klar und eindeutig formuliert sein, um wirksam zu sein.

RA und Notar Krau

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Warnhinweis:

    Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

    Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

    Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

    Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

    Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

    Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

    Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

    Letzte Beiträge

    testament, hand, write, ballpoint pen, paper, letter, letters, pen, will, intention, decision, resolution, projects, attachment, declaration of intent, disposal, advance directive, notary, volition, testament, testament, testament, testament, testament, will, will, will, notary

    Testamentsbeurkundung durch ausländischen Notar in Deutschland (Auslandsbeurkundung)

    Mai 7, 2026
    Testamentsbeurkundung durch ausländischen Notar in Deutschland (Auslandsbeurkundung)BGH, Urt. v. 21.1.2026 – IV ZR 40/25 (OLG Oldenburg Urt. v…
    Notar Schild

    Haftung des Notars für Verzug mit der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses

    April 16, 2026
    Haftung des Notars für Verzug mit der Erstellung eines NachlassverzeichnissesOLG Celle, Urt. v. 30.12.2025 – 3 U 72/25(LG Stade Urt. v. 9.7…
    Notar Schild

    Kann der Sozialhilfeträger Rücktrittsrechte aus einem Übergabevertrag für ein Hausanwesen auf sich überleiten?

    März 22, 2026
    Kann der Sozialhilfeträger Rücktrittsrechte aus einem Übergabevertrag für ein Hausanwesen auf sich überleiten?EinleitungSie fragen, ob der S…