OLG Zweibrücken 3 W 59/15

Juli 21, 2017

OLG Zweibrücken 3 W 59/15 Beschluss vom 22.07.2015 Nachlasspfleger muss Auskunft über Bestand und Wert des Nachlasses geben,

Erteilung eines notariellen Nachlassverzeichnisses

1. Der Nachlasspfleger ist verpflichtet, Auskunft über Bestand und Wert des Nachlasses zugunsten eines Pflichtteilsberechtigten zu erteilen.

2. Im Rahmen der Erteilung eines notariellen Nachlassverzeichnisses hat der Notar den Nachlass selbst und eigenständig zu ermitteln und darf sich nicht darauf beschränken, die Angaben des Auskunftspflichtigen zu beurkunden.

3. Vorrangig ist ein festgesetztes Zwangsgeld beizutreiben, bevor ersatzweise Zwangshaft vollzogen werden darf.

4. Einem Schuldner ist vor Festsetzung einer Zwangshaft die Möglichkeit einzuräumen, ein hinreichendes Nachlassverzeichnis zu erzwingen.

OLG Zweibrücken 3 W 59/15

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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