ordentliche krankheitsbedingte Arbeitgeberkündigung – Anhörung Betriebsrat – BEM-Gespräch – LAG Rheinland-Pfalz 3 Sa 153/17
Kernaussage:
Das Gericht entschied, dass eine ordentliche krankheitsbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt sein kann, auch wenn kein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt wurde,
sofern der Arbeitnehmer das BEM mehrfach abgelehnt hat und keine Anhaltspunkte für alternative Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen.
Sachverhalt:
Entscheidungsgründe:
Fazit:
Das Urteil zeigt, dass eine krankheitsbedingte Kündigung auch ohne vorherige Durchführung eines BEM wirksam sein kann,
wenn der Arbeitnehmer das BEM mehrfach abgelehnt hat und keine Anhaltspunkte für alternative Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen.
Arbeitgeber sollten jedoch sorgfältig prüfen, ob ein BEM erfolgversprechend ist und dieses anbieten, um eine Kündigung zu vermeiden.
Arbeitnehmer sollten Einladungen zu einem BEM ernst nehmen und sich aktiv an der Suche nach Lösungen beteiligen, um ihren Arbeitsplatz zu erhalten.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.