Pflichtteilsanspruch – Streit um Quote wegen Erbverzicht – OLG Köln 24 U 48/20

August 11, 2021

Pflichtteilsanspruch – Streit um Quote wegen Erbverzicht – OLG Köln 24 U 48/20

RA und Notar Krau:

In dem vorliegenden Fall ging es um einen Pflichtteilsanspruch, der Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Schwestern war.

Die Klägerin verlangte von der Beklagten, ihrer Schwester, die Zahlung eines Pflichtteils gemäß § 2303 BGB.

Das Landgericht Bonn hatte bereits in einem Teilanerkenntnisurteil die Beklagte zur Zahlung eines bestimmten Betrags verurteilt.

Das Oberlandesgericht Köln entschied in der Berufungsinstanz, dass die Klägerin Anspruch auf einen weiteren Betrag von 358.584,95 € hat, abzüglich einer bereits geleisteten Zahlung.

Dabei wurde vom OLG festgestellt, dass die Beklagte aufgrund eines Erbverzichts von 1985 nicht als Erbin zu berücksichtigen war, was die Berechnung des Pflichtteils beeinflusste.

Ein späteres notarielles Testament vom 22.03.2010 hob nach Ansicht des OLG den Erbverzicht nicht auf, da es keine explizite Aufhebung enthielt.

Des Weiteren wurde entschieden, dass latente Steuerschulden nicht den Wert des Nachlasses mindern, es sei denn, der Nachlassgegenstand wird in Verbindung mit dem Erbfall verkauft oder aufgegeben.

Pflichtteilsanspruch – Streit um Quote wegen Erbverzicht – OLG Köln 24 U 48/20

Grabpflegekosten wurden nicht als Bestattungskosten berücksichtigt.

Die Beklagte konnte auch keinen Schadensersatzanspruch für angeblich nicht zurückgegebenen Schmuck der Erblasserin geltend machen, da sie den Wert des Schmucks nicht substantiiert nachwies.

Schließlich wurde die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts zurückgewiesen, und die Kosten des Berufungsverfahrens wurden ihr auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und die Revision wurde nicht zugelassen.

Inhaltsverzeichnis:

I. Zusammenfassung

II. Entscheidungstext

III. Gründe für die Entscheidung

A. Pflichtteilsanspruch der Klägerin

B. Latente Steuerschulden und Grabpflegekosten

C. Schadensersatzanspruch der Beklagten

D. Kostenentscheidung

E. Zurückbehaltungsrecht der Beklagten

F. Erledigungserklärung der Parteien

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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