Pflichtteilsrecht – Umfang der Auskunftspflicht des Erben – OLG Düsseldorf Urteil vom 17. Mai 1996 – 7 U 126/95

Juli 9, 2020

Pflichtteilsrecht – Umfang der Auskunftspflicht des Erben – OLG Düsseldorf Urteil vom 17. Mai 1996 – 7 U 126/95

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 17. Mai 1996 (Az. 7 U 126/95) befasst sich intensiv mit der Auskunftspflicht eines Erben im Rahmen des Pflichtteilsrechts, insbesondere hinsichtlich der Bewertung von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen, die zum Nachlass gehören.

Das Urteil behandelt mehrere wesentliche Punkte:

Auskunftspflicht und Gutachten:

Die Rechtsprechung und Literatur sind sich einig, dass der Erbe verpflichtet ist, den Wert von Nachlassgegenständen durch einen unparteiischen Sachverständigen auf Kosten des Nachlasses ermitteln zu lassen, wenn der Pflichtteilsberechtigte dies verlangt.

Ein Anspruch auf ein Gutachten von einem öffentlich vereidigten Sachverständigen besteht jedoch nicht.

Unternehmensbewertungen und notwendige Unterlagen:

Gehört ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung zum Nachlass, kann der Pflichtteilsberechtigte nicht nur Auskunft über deren Wert verlangen, sondern auch die Vorlage von Geschäftsunterlagen fordern.

Diese Unterlagen sind erforderlich, um den Wert selbst ermitteln zu können.

Zu den relevanten Unterlagen gehören Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie entsprechende Belege und Geschäftsbücher.

Pflichtteilsrecht – Umfang der Auskunftspflicht des Erben – OLG Düsseldorf Urteil vom 17. Mai 1996 – 7 U 126/95

Diese Dokumente sollten einen längeren Zeitraum abdecken, da die Ertragslage der Vergangenheit für die Unternehmensbewertung entscheidend ist.

Gesetzlich ist keine bestimmte Bewertungsmethode vorgeschrieben, sodass betriebswirtschaftliche Methoden angewandt werden müssen.

Umfang der vorzulegenden Unterlagen:

Es reicht nicht aus, nur eine Bilanz zum Zeitpunkt des Erbfalls vorzulegen.

Nach modernen betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen sind alle Unterlagen notwendig, die Aufschluss über die zukünftige Ertragsentwicklung geben können.

Der Erbe muss daher Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen über fünf Jahre vorlegen.

Zweck des Auskunftsanspruchs:

Der Auskunftsanspruch gemäß § 2314 BGB dient nicht dazu, den Nachlasswert endgültig zu ermitteln, sondern soll dem Pflichtteilsberechtigten helfen, den Rahmen seines Anspruchs abzuschätzen.

Dies ist wichtig, um die Erfolgsaussichten eines möglichen Rechtsstreits besser einschätzen zu können.

Bedeutung von Wertermittlungsgutachten:

Die praktische Bedeutung von Wertermittlungsgutachten sollte nicht überschätzt werden.

Pflichtteilsrecht – Umfang der Auskunftspflicht des Erben – OLG Düsseldorf Urteil vom 17. Mai 1996 – 7 U 126/95

Solche Gutachten können Meinungsverschiedenheiten über den Wert von Nachlassgegenständen nicht endgültig klären, sondern bestenfalls das Risiko eines Rechtsstreits besser einschätzen lassen.

In der Regel wird ein weiteres Gutachten erforderlich sein, wenn es zu einem Rechtsstreit über den Pflichtteil kommt.

Dennoch hat der Pflichtteilsberechtigte Anspruch auf ein brauchbares Wertermittlungsgutachten, um das Risiko besser bewerten zu können.

Zusammengefasst betont das OLG Düsseldorf in seinem Urteil die umfassende Auskunftspflicht des Erben gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten, insbesondere bei komplexen Nachlassgegenständen wie Unternehmen.

Diese Auskunftspflicht umfasst nicht nur die Wertermittlung, sondern auch die Bereitstellung aller relevanten Geschäftsunterlagen, die eine fundierte Bewertung ermöglichen.

Der Zweck dieser Auskunftspflicht ist es, dem Pflichtteilsberechtigten eine realistische Einschätzung seines Anspruchs zu ermöglichen, ohne jedoch die endgültige Klärung des Nachlasswerts vorwegzunehmen.

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Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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