Postmortale Beschwerde gegen Betreuungsanordnung – BGH XII ZB 43/23

Oktober 22, 2023
Gewinnabführungsvertrag Handelsregister

Postmortale Beschwerde gegen Betreuungsanordnung – BGH XII ZB 43/23, Beschluss vom 14.06.2023 – Paragraf 62 FamFG

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Die Entscheidung des BGH vom 14.06.2023 behandelt die postmortale Beschwerde gegen eine Betreuungsanordnung gemäß Paragraf 62 FamFG.

Der Betroffene hatte seinen Vorsorgebevollmächtigten beauftragt.

Nach dem Tod des Betroffenen konnte kein Feststellungsantrag mehr gegen die zu Lebzeiten erfolgte Betreuungsanordnung gestellt werden.

Eine transmortale Vollmacht ändert daran nichts.

Das postmortale Rehabilitationsinteresse besteht nicht aufgrund des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit eines Verstorbenen.

Nach dem Tod des Betroffenen war das Rechtschutzinteresse entfallen.

Es gibt auch keinen Schutz für die Testierfreiheit in einem solchen Fall.

Die Rechtsbeschwerde wurde zurückgewiesen.

Postmortale Beschwerde gegen Betreuungsanordnung – BGH XII ZB 43/23

Inhaltsverzeichnis:

I. Zusammenfassung

A. Postmortale Beschwerde gegen Betreuungsanordnung gemäß Paragraf 62 FamFG

B. Rolle des Vorsorgebevollmächtigten

C. Unzulässigkeit eines Feststellungsantrags nach dem Tod des Betroffenen

D. Keine Ausnahme für transmortale Vollmachten

E. Fehlendes postmortales Rehabilitationsinteresse

F. Fehlender Schutz für die Testierfreiheit

G. Zurückweisung der Rechtsbeschwerde

II. Entscheidungstext

A. Einleitung des Verfahrens

B. Tod des Betroffenen und Feststellungsantrag der Vorsorgebevollmächtigten

C. Unzulässigkeit des Feststellungsantrags

1. Erledigung des Verfahrens mit dem Tod des Betreuten

2. Fehlende Antragsberechtigung der Vorsorgebevollmächtigten

3. Bindung an die Person des Beschwerdeführers

Postmortale Beschwerde gegen Betreuungsanordnung – BGH XII ZB 43/23

D. Verfassungsrechtliche Aspekte

1. Einfluss der Betreuungsanordnung auf das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit

2. Postmortales Persönlichkeitsrecht im Vergleich zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht

3. Postmortales Schutzinteresse der Testierfreiheit

E. Festhalten an der bisherigen Rechtsprechung

III. Schlussfolgerung

A. Keine postmortale Fortführung von Betreuungsverfahren

B. Rechtsbeschwerde zurückgewiesen


Im Verfahren der Beschwerde gegen eine Betreuungsanordnung kann nach dem Tod des Betroffenen von dem Vorsorgebevollmächtigten

auch beim Vorliegen einer transmortalen Vollmacht kein Feststellungsantrag nach Paragraf 62 Abs. 1 FamFG gestellt werden

RA und Notar Krau

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