Prüfung des Ablaufs von Rechtsmittelbegründungsfristen – BGH XII ZB 483/21,
Beschluss vom 01.03.2023 – Prüfung durch Rechtsanwalt
Ein Rechtsanwalt muss fristgebundene Verfahrenshandlungen eigenverantwortlich überwachen, unabhängig von Papier- oder elektronischer Aktenführung.
In diesem Fall wurde die Berufungsbegründungsfrist versäumt, da der Anwalt seine Organisationspflichten verletzte.
Rechtsbeschwerde wurde abgelehnt.
1. Einleitung
2. Zusammenfassung von RA und Notar Krau
3. Tenor
4. Gründe I. Rechtsstreit über wechselseitige Forderungen aus einem Gewerberaummietverhältnis
II. Rechtsbeschwerde gegen Entscheidung des Oberlandesgerichts
III. Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Klägerin an der Fristversäumung
IV. Kein Verschulden des Prozessbevollmächtigten ausgeschlossen
V. Zurechnung des Verschuldens des selbstständigen Sachbearbeiters
VI. Kein Hinweis an die anwaltlich vertretene Klägerin erforderlich
5. Schlussbemerkung
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 15. September 2021 wird auf Kosten der Klägerin verworfen.
Wert: 198.536 €
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.