Rückforderung von Einsätzen bei unerlaubtem Online-Glücksspiel – OLG Dresden 10 U 736/22

November 21, 2023

Rückforderung von Einsätzen bei unerlaubtem Online-Glücksspiel – OLG Dresden 10 U 736/22 – Urteil vom 27.10.2022

Zusammenfassung RA und Notar Krau:


Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden (10 U 736/22) befasst sich mit der Rückforderung von Einsätzen, die ein Spieler bei einem unerlaubten Online-Glücksspielanbieter verloren hat.

Der Kläger hatte zwischen Juni 2019 und Mai 2020 insgesamt 25.850 Euro bei einem in Malta lizenzierten Online-Casino eingesetzt, von denen er nur 6.600 Euro zurückgewann.

Das OLG entschied, dass der Vertrag zwischen dem Spieler und dem Anbieter nach deutschem Recht (§ 134 BGB in Verbindung mit § 4 IV Glücksspielstaatsvertrag 2011) nichtig sei,

da das Anbieten von Online-Glücksspielen in Deutschland außerhalb von Schleswig-Holstein zu diesem Zeitpunkt verboten war.

Das Gericht stellte fest, dass der Spieler die eingezahlten Gelder ohne Rechtsgrundlage gezahlt habe und diese daher nach § 812 I 1 Alt. 1 BGB zurückfordern könne.

Die Einrede der Beklagten, sie sei nur um 15% der Einsätze bereichert, wurde zurückgewiesen, da sie die genaue Ausgestaltung des Treuhandregimes nicht ausreichend darlegte.

Zudem wies das Gericht die Berufung auf eine angebliche Duldung des Glücksspiels durch deutsche Behörden zurück.

Rückforderung von Einsätzen bei unerlaubtem Online-Glücksspiel – OLG Dresden 10 U 736/22

Auch die Anwendung des § 817 S. 2 BGB, der eine Rückforderung bei Gesetzesverstößen ausschließt, wurde verneint,

da der Sinn und Zweck des Glücksspielverbots, den Spieler zu schützen, eine solche Rückforderung rechtfertigt.

Die Beklagte wurde daher zur Rückzahlung von 19.250 Euro verurteilt.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Zusammenfassung RA und Notar Krau
    • Urteil betrifft deutsches Online-Glücksspiel-Angebot
    • Spieler fordert verlorene Einsätze zurück
    • Gericht erklärt Glücksspielvertrag aufgrund von Gesetzesverstoß für nichtig
    • Beklagte kann sich nicht auf Duldung durch Behörden berufen
    • Spieler erhält seinen Einsatz zurück
  2. Entscheidungstext
    • Maltesischer Glücksspielanbieter mit maltesischer Lizenz bot Online-Glücksspiele in Deutschland an (außerhalb von Schleswig-Holstein)
    • Verstoß gegen § 4 IV Glücksspielstaatsvertrag vom 15.12.2011 (GlüStV 2011)
    • Glücksspielvertrag zwischen Anbieter und deutschem Spieler nichtig gemäß § 134 BGB
    • Leistungen des Spielers ohne Rechtsgrundlage und können nach § 812 I 1 Alt. 1 BGB zurückgefordert werden
    • Kondiktionssperre des § 817 S. 2 BGB nicht anwendbar
  3. Sachverhalt OLG Dresden 10 U 736/22
    • Kläger fordert Rückzahlung verlorener Glücksspieleinsätze
    • Beklagte aus Malta bot virtuelle Glücksspiele an, ohne Lizenz in Deutschland
    • Kläger verlor 19.250 EUR durch Einsätze von insgesamt 25.850 EUR
    • LG Leipzig wies Klage ab, Berufung des Klägers erfolgreich
  4. Gründe OLG Dresden 10 U 736/22
    • Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben
    • Kläger schloss den Online-Glücksspielvertrag als Verbraucher ab
    • Verbot von öffentlichem Glücksspiel im Internet gemäß § 4 IV GlüStV 2011
    • Verbot war zum Zeitpunkt der Spiele gültig, keine Aufhebung erwartet
    • Glücksspielverbot im Einklang mit Verfassungs- und Unionsrecht
    • Beklagte kann sich nicht auf angebliche Duldung durch deutsche Behörden berufen
    • § 762 BGB greift nicht, da Rückforderung nicht auf Spielcharakter gestützt wird

Schlagworte

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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