Rückforderung von Einsätzen bei unerlaubtem Online-Glücksspiel – OLG Dresden 10 U 736/22 – Urteil vom 27.10.2022
Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden (10 U 736/22) befasst sich mit der Rückforderung von Einsätzen, die ein Spieler bei einem unerlaubten Online-Glücksspielanbieter verloren hat.
Der Kläger hatte zwischen Juni 2019 und Mai 2020 insgesamt 25.850 Euro bei einem in Malta lizenzierten Online-Casino eingesetzt, von denen er nur 6.600 Euro zurückgewann.
Das OLG entschied, dass der Vertrag zwischen dem Spieler und dem Anbieter nach deutschem Recht (§ 134 BGB in Verbindung mit § 4 IV Glücksspielstaatsvertrag 2011) nichtig sei,
da das Anbieten von Online-Glücksspielen in Deutschland außerhalb von Schleswig-Holstein zu diesem Zeitpunkt verboten war.
Das Gericht stellte fest, dass der Spieler die eingezahlten Gelder ohne Rechtsgrundlage gezahlt habe und diese daher nach § 812 I 1 Alt. 1 BGB zurückfordern könne.
Die Einrede der Beklagten, sie sei nur um 15% der Einsätze bereichert, wurde zurückgewiesen, da sie die genaue Ausgestaltung des Treuhandregimes nicht ausreichend darlegte.
Zudem wies das Gericht die Berufung auf eine angebliche Duldung des Glücksspiels durch deutsche Behörden zurück.
Auch die Anwendung des § 817 S. 2 BGB, der eine Rückforderung bei Gesetzesverstößen ausschließt, wurde verneint,
da der Sinn und Zweck des Glücksspielverbots, den Spieler zu schützen, eine solche Rückforderung rechtfertigt.
Die Beklagte wurde daher zur Rückzahlung von 19.250 Euro verurteilt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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