Rückzahlung von Fortbildungskosten – BAG 9 AZR 260/21
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte über einen Fall zur Rückzahlung von Fortbildungskosten zu entscheiden
Die Klägerin betreibt eine Reha-Klinik, in der die Beklagte als Altenpflegerin beschäftigt war.
Zwischen den Parteien wurde ein Fortbildungsvertrag abgeschlossen, der die Kostenübernahme für eine Fortbildung zur Fachtherapeutin Wunde ICW regelte.
Gemäß dem Vertrag sollte die Beklagte nach Abschluss der Fortbildung für mindestens 6 Monate im Unternehmen bleiben.
Jedoch kündigte die Beklagte vorzeitig ihr Arbeitsverhältnis.
Die Klägerin forderte daraufhin die Rückzahlung der Fortbildungskosten von der Beklagten.
Diese weigerte sich mit der Begründung, dass die Rückzahlungsklausel im Vertrag unwirksam sei.
Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht wiesen die Klage ab, woraufhin die Klägerin Revision einlegte.
Das BAG entschied, dass die Rückzahlungsklausel im Fortbildungsvertrag unwirksam ist.
Gemäß § 307 Abs. 1 BGB benachteiligt sie den Arbeitnehmer unangemessen.
Insbesondere wird die arbeitsplatzbezogene Berufswahlfreiheit des Arbeitnehmers eingeschränkt, auch wenn er aus Gründen,
die nicht in seiner Sphäre liegen, dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die erworbenen Qualifikationen zu nutzen.
Die Unwirksamkeit der Klausel führt zum ersatzlosen Wegfall, ohne dass eine geltungserhaltende Reduktion oder eine ergänzende Vertragsauslegung vorzunehmen ist.
Die Klägerin wurde daher verurteilt, die Kosten der Revision zu tragen.
Insgesamt bestätigte das BAG die Entscheidung der Vorinstanzen und wies die Revision der Klägerin zurück.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.