Saarländisches OLG 5 U 22/21 – Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung

Dezember 12, 2022

Saarländisches OLG 5 U 22/21 – Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung

RA und Notar Krau

Das Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts behandelt die Frage der Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung des gemeinsamen Kindes in einem gemeinschaftlichen Testament.

Die Entscheidung knüpft an einen Fall an, in dem der Kläger, der Sohn des Erblassers, Ansprüche auf einen größeren Anteil am Nachlass

seines Vaters geltend machte, obwohl der Vater später eine Lebensgefährtin mit einem Vermächtnis bedacht hatte.

Im Kern ging es darum, ob der Erblasser nach dem Tod seiner ersten Ehefrau, der Mutter des Klägers, noch Änderungen am Testament vornehmen konnte, insbesondere in Bezug auf die Schlusserbeneinsetzung des gemeinsamen Sohnes.

Der Kläger argumentierte, dass die Schlusserbeneinsetzung im gemeinschaftlichen Testament von 1973 wechselbezüglich sei, was den Vater daran gehindert hätte, den Nachlass später zu Ungunsten des Klägers zu verändern.

Dies sei vor allem durch das Testament vom 4. Februar 2007 geschehen, in dem der Erblasser seiner Lebensgefährtin Vermächtnisse aussetzte, was den Kläger in seinen Rechten beschränkte.

Das OLG verneinte die Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung des Klägers.

Dabei spielte eine Rolle, dass die erste Ehefrau des Erblassers bereits bei Errichtung des Testaments schwer erkrankt war und es absehbar war, dass sie den Erblasser nicht überleben würde.

Saarländisches OLG 5 U 22/21 – Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung

Außerdem hatten beide Ehegatten kein nennenswertes Vermögen in die Ehe eingebracht, und der Erblasser war der Alleinverdiener.

Da die Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung noch relativ jung waren, schloss das OLG, dass sie mit der Möglichkeit einer Wiederheirat

des überlebenden Ehegatten rechneten und diesen daher nicht durch das Testament binden wollten.

Das Gericht hob hervor, dass der Erblasser ausdrücklich festgelegt hatte, dass der überlebende Ehegatte frei über das gesamte Vermögen verfügen könne.

Diese Formulierung deutete das Gericht als Anzeichen dafür, dass der Erblasser sich auch nach dem Tod seiner ersten Frau in der Verfügungsgewalt über seinen Nachlass nicht binden lassen wollte.

Dies wurde auch dadurch unterstrichen, dass der Erblasser später mit seiner zweiten Ehefrau ein weiteres gemeinschaftliches Testament errichtete,

in dem er ähnliche Regelungen traf, was laut dem OLG ebenfalls gegen eine Bindung an die Schlusserbeneinsetzung im Testament von 1973 spricht.

Die Berufung des Klägers wurde abgewiesen, da das OLG keinen Rechtsfehler in der Entscheidung der Vorinstanz sah.

Saarländisches OLG 5 U 22/21 – Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung

Die Vermächtnisse zugunsten der Lebensgefährtin des Erblassers im Testament von 2007 wurden als wirksam angesehen.

Der Kläger konnte weder aus seinem Erbrecht noch aus den geltend gemachten Pflichtteilsansprüchen weitere Zahlungen von der Beklagten, der Lebensgefährtin des Erblassers, verlangen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 2 KStG

BFH II R 11/21

Dezember 6, 2024
BFH II R 11/21Urteil vom 21. August 2024RA und Notar KrauKernaussage:Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. August 2024 bef…
brown and white concrete church near bare trees under blue sky during daytime

Landgericht Limburg a d Lahn 4 O 238/22

Dezember 6, 2024
Landgericht Limburg a d Lahn 4 O 238/22Urteil vom 21.07.2023Mitgeteilt von RA und Notar KrauDas Landgericht Limburg a. d. Lahn hat üb…
angel, statue, figure

OLG Jena 6 W 319/24

Dezember 6, 2024
OLG Jena 6 W 319/24Beschluss vom 25.10.2024RA und Notar KrauSachverhalt:Der Freistaat Thüringen wurde im Rahmen eines Nachlassver…