schenkweise monatliche Einzahlung Versicherungsbeiträgen auf fondsgebundene Rentenversicherung – Zuwendungsgegenstand – FG München 4 K 690/10
Die Entscheidung des Finanzgerichts München, Aktenzeichen 4 K 690/10, bezieht sich auf die Frage der Besteuerung von monatlichen Geldzuwendungen für Versicherungsbeiträge zu einer fondsgebundenen Rentenversicherung als Schenkung.
Der Streit entstand, weil das Finanzamt diese Zuwendungen als separate Schenkungen betrachtete und entsprechende Schenkungsteuern erhob.
Das Gericht urteilte jedoch, dass der eigentliche Gegenstand der Schenkung nicht die Geldbeträge selbst waren, sondern der Rentenversicherungsanspruch des Empfängers.
Der Sachverhalt ergab, dass die monatlichen Beiträge von einer Tante des Klägers bezahlt wurden, die den Wunsch hatte, dem Kläger eine Rentenversicherung zu finanzieren.
Diese Zahlungen wurden durch einen Vermittler organisiert und direkt auf die Versicherung des Klägers überwiesen.
Das Gericht stellte fest, dass die Absicht der Tante darauf abzielte, dem Kläger einen Rentenanspruch zu verschaffen, nicht jedoch ihn von eigenen Zahlungsverpflichtungen zu befreien.
Obwohl die monatlichen Zahlungen als einzelne Schenkungen betrachtet wurden, entschied das Gericht, dass der wahre Gegenstand der Schenkung der Rentenversicherungsanspruch war.
Daher war die Bereicherung des Klägers nicht in Höhe der gezahlten Geldbeträge, sondern in der Akkumulation seines Rentenanspruchs zu sehen.
Dieser Anspruch wurde bewertet und nur zu zwei Dritteln der eingezahlten Beiträge berücksichtigt.
Das Gericht hob die Entscheidung des Finanzamtes auf und reduzierte die Schenkungsteuer entsprechend der neuen Bewertung des Zuwendungsgegenstandes.
Die Klage des Klägers wurde damit teilweise erfolgreich, und die Schenkungsteuer wurde auf 629 € herabgesetzt
Einleitung
Sachverhalt
Entscheidung des Gerichts
Tenor
Gründe der Entscheidung
Zusammenfassung und Fazit
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.