SG München S 46 SO 186/20 – Rückforderung Grundsicherung
Zusammenfassung RA und Notar Krau
Tenor: Die Klage der Erbinnen wird abgewiesen, sie tragen die Kosten des Verfahrens.
Sachverhalt:
Die Erbinnen (Ehefrau und drei Töchter) des verstorbenen Leistungsempfängers klagten gegen die Rückforderung von Grundsicherungsleistungen.
Der Leistungsempfänger hatte beim Antrag auf Sozialhilfe im Jahr 2011 sein Eigentum an mehreren Immobilien im Ausland verschwiegen.
Nach seinem Tod im Jahr 2016 wurde dies bekannt.
Die Behörde nahm daraufhin die Bewilligungen zurück und forderte die zu Unrecht gezahlten Leistungen von den Erbinnen entsprechend ihrer Erbquoten zurück.
Entscheidung des Gerichts:
Das Sozialgericht München wies die Klagen der Erbinnen ab.
Begründung:
Fazit:
Die Rückforderung der Grundsicherungsleistungen von den Erbinnen war rechtmäßig, da der Leistungsempfänger beim Antrag vorsätzlich falsche Angaben gemacht hatte und die Erbinnen für die Nachlassverbindlichkeiten haften.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.