SG München S 46 SO 186/20 – Rückforderung Grundsicherung

September 12, 2022

SG München S 46 SO 186/20 – Rückforderung Grundsicherung

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Tenor: Die Klage der Erbinnen wird abgewiesen, sie tragen die Kosten des Verfahrens.

Sachverhalt:

Die Erbinnen (Ehefrau und drei Töchter) des verstorbenen Leistungsempfängers klagten gegen die Rückforderung von Grundsicherungsleistungen.

Der Leistungsempfänger hatte beim Antrag auf Sozialhilfe im Jahr 2011 sein Eigentum an mehreren Immobilien im Ausland verschwiegen.

Nach seinem Tod im Jahr 2016 wurde dies bekannt.

Die Behörde nahm daraufhin die Bewilligungen zurück und forderte die zu Unrecht gezahlten Leistungen von den Erbinnen entsprechend ihrer Erbquoten zurück.

Entscheidung des Gerichts:

Das Sozialgericht München wies die Klagen der Erbinnen ab.

Begründung:

SG München S 46 SO 186/20 – Rückforderung Grundsicherung

  • Rücknahme der Bewilligungen: Die Bewilligungen der Grundsicherungsleistungen waren von Anfang an rechtswidrig, da der Leistungsempfänger vorsätzlich falsche Angaben zu seinem Vermögen gemacht hatte. Daher durften sie gemäß § 45 SGB X zurückgenommen werden.
  • Erstattungsforderung: Die Erbinnen haften für die Erstattung der zu Unrecht gezahlten Leistungen als Nachlassverbindlichkeiten. Die Forderung wurde entsprechend ihrer Erbquoten aufgeteilt, was weder willkürlich noch unbillig war.
  • Vermögensfreibeträge: Das Gericht stellte fest, dass der Wert der Immobilien im Ausland die Vermögensfreibeträge des Leistungsempfängers und seiner Ehefrau deutlich überstieg, sodass keine Hilfebedürftigkeit bestand.
  • Klagefristen: Die Klagefristen wurden eingehalten.
  • Verfahrenskosten: Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens, da sie unterlegen sind.

Fazit:

Die Rückforderung der Grundsicherungsleistungen von den Erbinnen war rechtmäßig, da der Leistungsempfänger beim Antrag vorsätzlich falsche Angaben gemacht hatte und die Erbinnen für die Nachlassverbindlichkeiten haften.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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