OLG Köln 2 Wx 131/20

Oktober 6, 2021

Streichung und Änderung im handschriftlichen Testament mangels neuerlicher Unterschrift unwirksam – OLG Köln 2 Wx 131/20

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Das Oberlandesgericht Köln hat in der Entscheidung 2 Wx 131/20 festgestellt, dass Änderungen und Streichungen in einem handschriftlichen Testament,

die nicht mit einer neuen Unterschrift des Erblassers versehen sind, unwirksam sind.

Die Erblasserin hatte auf einer Fotokopie ihres Testaments handschriftliche Ergänzungen und Streichungen vorgenommen, jedoch das Dokument nicht erneut unterschrieben.

Das Gericht entschied, dass diese Änderungen keine formwirksame letztwillige Verfügung darstellen, da das Originaltestament ohne die Zusätze als maßgebend anzusehen ist.

Es betonte, dass formwirksame Testamente ein einheitliches Ganzes bilden müssen und Änderungen nur mit einer neuen Unterschrift des Erblassers gültig sind.

Da die Erblasserin die zweite Änderung vom 01.01.2019 nicht erneut unterschrieben hatte, könnte es sich lediglich um einen Entwurf gehandelt haben.

Die Entscheidung wurde auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) hin abgeändert, und der Antrag des Beteiligten zu 1) auf Erteilung eines Alleinerbscheins wurde zurückgewiesen.

Streichung und Änderung im handschriftlichen Testament mangels neuerlicher Unterschrift unwirksam – OLG Köln 2 Wx 131/20

Die gerichtlichen Kosten wurden dem Beteiligten zu 1) auferlegt, während außergerichtliche Kosten nicht erstattet wurden.

Die Zulassung der Rechtsbeschwerde wurde nicht gewährt.

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung

    • Zusammenfassung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln in der Angelegenheit 2 Wx 131/20
  2. Tenor

    • Neue Fassung des Beschlusses des Amtsgerichts Leverkusen
    • Zurückweisung des Antrags auf Erteilung eines Alleinerbscheins
    • Kostenverteilung und -erstattung
  3. Sachverhalt

    • Verstorbene Erblasserin, Ehe mit A B
    • Söhne der Erblasserin: Beteiligte zu 1) und 2)
    • Erbvertrag vom 11.10.1978
    • Handschriftliches Testament vom 15.01.2002
    • Aufbewahrung des Testaments in einem Schließfach und Kopien in der Wohnung der Erblasserin
    • Handschriftliche Ergänzungen und Streichungen auf einer Fotokopie des Testaments

Streichung und Änderung im handschriftlichen Testament mangels neuerlicher Unterschrift unwirksam – OLG Köln 2 Wx 131/20

  1. Rechtliche Bewertung

    • Formwirksamkeit von Testamenten und Änderungen
    • Bedeutung der Unterschrift des Erblassers
    • Analyse der Änderungen vom 01.01.2019 und fehlende Unterschrift
    • Unterschied zur Unterzeichnung der Änderung vom 17.01.2008
    • Mögliche Auslegungen hinsichtlich des Charakters der Änderungen
  2. Entscheidungsgründe

    • Erfolg der Beschwerde des Beteiligten zu 2)
    • Maßgeblichkeit des Originaltestaments ohne die Zusätze
    • Anforderungen an die Formwirksamkeit von Testamenten
    • Bedeutung der Unterschrift des Erblassers für Änderungen
    • Rechtsbeschwerde und Geschäftswert
  3. Fazit

    • Zusammenfassung der wesentlichen Punkte der Entscheidung
 
 
 
 
 
 

 

RA und Notar Krau

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