OLG Frankfurt am M. 20 W 197/16 Irrtum über Person des Nächstberufenen
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Beschl. v. 04.05.2017, Az.: 20 W 197/16
Irrtum über Person des Nächstberufenen
vorgehend: AG Langen – 10.07.2016 – AZ: 4 VI 30/16
1.
Grundsätzlich handelt es sich bei dem Irrtum über die Person, welcher anstelle des die Erbschaft Ausschlagenden dessen Erbteil zufällt, um einen unbeachtlichen Irrtum über mittelbare Rechtsfolgen der Ausschlagung.
2.
Nimmt der Ausschlagende aber irrig an, dass mit der Ausschlagung der eigene Erbteil nur dem aufgrund gesetzlicher Erbfolge mitberufenen Miterben anfallen könne, irrt er bereits über eine...