Finanzgericht Düsseldorf, 4 K 6867/04 Erb – Erbschaftsteuerbescheid des beklagten Finanzamts vom 4. April 2003 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17. November 2004 ist rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten
Finanzgericht Düsseldorf, 4 K 6867/04 Erb
Tenor:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.