Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21. Februar 2013 – 11 U 4/12 Notarhaftung: Eigenständige Testamentsauslegung des Regressgerichts
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21. Februar 2013 – 11 U 4/12 Notarhaftung: Eigenständige Testamentsauslegung des Regressgerichts
Das Regressgericht ist an die Beurteilung der Gerichte im Erbscheinerteilungsverfahren nicht gebunden. Es hat eigenständig zu prüfen, wie über die Erbenstellung und in einem auf Feststellung der Alleinerbenstellung der Klägerin gerichtetem Rechtsstreit richtigerweise hätte entschieden werden müssen.