BAG 5 AZR 407/21 – tatsächliche Beschäftigung des Klägers nach Freistellung und unwirksame Arbeitgeberkündigungen
BAG 5 AZR 407/21
Senat
Tenor
1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Juni 2021 – 21 Sa 1374/20 – wird zurückgewiesen.
2. Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.
Tatbestand
1
Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz noch über die tatsächliche Beschäftigung des Klägers nach Freistellung und unwirksamen Arbeitgeberkündigungen.