KG, Beschluss vom 29.11.2011 – 1 W 71/11 – Vorlage des Originals einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung
KG, Beschluss vom 29.11.2011 – 1 W 71/11
Eine Zwischenverfügung, mit der die Eigentumsumschreibung von der Vorlage des Originals einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung abhängig gemacht wird, ist jedenfalls dann unberechtigt, wenn eine beglaubigte Ablichtung vorgelegt wird und ein Notar zugleich bestätigt, dass ihm das Original vorliegt.
Tenor
Buchstabe a) der Zwischenverfügung wird aufgehoben. Das Grundbuchamt wird angewiesen, insoweit von den in der Zwischenverfügung geäußerten Bedenken Abstand zu nehmen.
Gründe
I.
Im Bestandsverzeichnis des im Beschlusseingang näher bezeichneten...