FG Düsseldorf, Urteil vom 25. Januar 2017 – 4 K 509/16 Erb Voraussetzungen für erbschaftsteuerliche Abzugsfähigkeit von Prozesskosten als Nachlassverbindlichkeiten
FG Düsseldorf, Urteil vom 25. Januar 2017 – 4 K 509/16 Erb
Voraussetzungen für erbschaftsteuerliche Abzugsfähigkeit von Prozesskosten als Nachlassverbindlichkeiten
§ 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG erfordert für eine Abzugsfähigkeit von Prozesskosten eines Erwerbers nicht, dass diese in einem für diesen zumindest teilweise erfolgreichen Rechtsstreit entstanden sind. Vielmehr müssen die Prozesskosten nur im Zusammenhang mit der Erlangung des Erwerbs entstanden sein und nicht notwendig unmittelbar mit den der Besteuerung unterworfenen Vermögensgegenständen zusammenhängen (anderer Ansicht:...