FG Düsseldorf 4 K 509/16 Erb
Voraussetzungen für erbschaftsteuerliche Abzugsfähigkeit von Prozesskosten als Nachlassverbindlichkeiten
Der Kläger erbte zusammen mit seinem Bruder den Nachlass seiner Mutter.
Der Bruder hatte die Mutter zu Lebzeiten in finanziellen Angelegenheiten vertreten und von ihrem Konto größere Beträge abgehoben.
Der Kläger verklagte seinen Bruder vor dem Landgericht auf Rechenschaft und Herausgabe der Gelder.
Die Klage wurde in der ersten Instanz erfolgreich geführt, in der zweiten Instanz jedoch abgewiesen.
Der Kläger beantragte beim Finanzamt, die ihm in den Zivilprozessen entstandenen Prozesskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer zu berücksichtigen.
Das Finanzamt lehnte dies ab.
Kernaussage des Urteils:
Das Finanzgericht Düsseldorf gab der Klage statt.
Die Prozesskosten sind als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig, da sie im Zusammenhang mit der Erlangung des Erwerbs entstanden sind.
Begründung des Gerichts:
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht, dass Prozesskosten, die Erben im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Nachlassansprüchen entstehen, als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer abzugsfähig sind. Dies gilt auch dann, wenn der Rechtsstreit nicht erfolgreich war.
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.