Recht für Jedermann – Warum es bei Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung keine Alternative zum Notar gibt
Uuups – das ging daneben! Warum es bei Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung keine Alternative zum Notar gibt
von Andreas Krau, Rechtsanwalt, Fachanwalt und Notar, Hohenahr
Otto und das Kreuz mit den Kreuzchen
Otto ist ein Sparbrötchen. Er hat sich im Internet ein Muster für eine Vorsorgevollmacht umsonst besorgt und die ihm passend erscheinenden Felder angekreuzt. Danach hat er seine Unterschrift vom Ortsgericht beglaubigen lassen. Otto wird dement und geschäftsunfähig. Einer seiner Mieter zahlt den Mietzins nicht. Ottos Frau klagt im Namen von Otto, denn der ist nun einmal...