Teilzeitbeschäftigung – Betriebliche Altersversorgung – BAG 3 AZR 221/22

November 18, 2023


Teilzeitbeschäftigung – Betriebliche Altersversorgung – BAG 3 AZR 221/22 – Urteil vom 20.06.2023 – Berechnung der betrieblichen Altersversorgung

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

In dem Urteil BAG 3 AZR 221/22 vom 20.06.2023 ging es um die Berechnung der betrieblichen Altersversorgung für eine Teilzeitbeschäftigte.

Die Klägerin verlangte eine höhere Rente, indem sie die durchschnittliche Arbeitszeit während ihrer gesamten Dienstzeit mit der zuletzt geleisteten Teilzeit in Beziehung setzte.

Das Gericht entschied, dass die betriebliche Altersversorgung gemäß den geltenden Richtlinien berechnet wurde und die Teilzeitbeschäftigung innerhalb der letzten zehn Dienstjahre maßgeblich ist.

Dies stellte keine Diskriminierung dar und war sachlich gerechtfertigt, da es den zuletzt erreichten Lebensstandard berücksichtigte. Die Klage wurde daher abgewiesen.

Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

  • Hintergrund des Falls
  • Ziel der Entscheidung

II. Zusammenfassung von RA und Notar Krau

  • Überblick über den Fall
  • Klägerin’s Forderungen und Argumente
  • Gerichtsentscheidung und Begründung

Teilzeitbeschäftigung – Betriebliche Altersversorgung – BAG 3 AZR 221/22

III. Entscheidungstext

  • Tenor des Urteils
  • Betriebliche Altersversorgung und endgehaltsbezogene Zusagen
  • Regelungen der RL 1995 und BV 1998
  • Klägerin’s Arbeitszeitverlauf und Berechnungen der Beklagten
  • Klägerin’s Argumente und Klageanträge
  • Abweisung der Klage und Begründung

IV. Rechtsgrundlagen und Grundsätze

  • § 4 TzBfG und Gleichbehandlung
  • Berechnungsfaktoren in der betrieblichen Altersversorgung
  • Pro-rata-temporis-Grundsatz
  • Berücksichtigung des Endgehalts und Lebensstandards

V. Schlussfolgerung und Beurteilung

  • Vereinbarkeit der Regelungen mit § 4 TzBfG
  • Verhältnismäßigkeit und Gerechtfertigung der Regelungen

VI. Fazit und Ausblick

  • Zusammenfassung der Entscheidung
  • Mögliche Auswirkungen auf ähnliche Fälle

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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