Testament zugunsten der eigenen Berufsbetreuerin sittenwidrig – Oberlandesgericht Celle 6 W 175/23

März 19, 2024

Testament zugunsten der eigenen Berufsbetreuerin sittenwidrig – Oberlandesgericht Celle 6 W 175/23 – Beschluss vom 9.1.2024

Zusammenfassung von RA und Notar Krau

Das Oberlandesgericht Celle bestätigte eine Entscheidung des Amtsgerichts, den Erbscheinsantrag einer Berufsbetreuerin wegen Sittenwidrigkeit zurückzuweisen.

Der Fall betraf eine 92-jährige Frau, deren einzige noch lebende Angehörige ihre Tochter war.

Die Frau befand sich wegen ihres Gesundheitszustands im Krankenhaus, und kurz nach dem Tod ihrer Tochter wurde eine Berufsbetreuerin für sie bestellt.

Nach einem weiteren Krankenhausaufenthalt beauftragte die Betreuerin einen Notar mit der Erstellung eines Testaments, in dem sie zur Alleinerbin ernannt wurde.

Die Frau wurde mit einem Vermögen von 350.000 € angegeben und starb vier Tage nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus.

Das Oberlandesgericht Celle entschied, dass das notarielle Testament sittenwidrig und somit nichtig sei.

Die Berufsbetreuerin könne keine Rechte aus dem Testament ableiten und keinen Erbschein erhalten.

Diese Entscheidung stützte das Gericht auf seine bisherige Rechtsprechung, dass ein Testament zugunsten einer Berufsbetreuerin sittenwidrig sein könne, wenn die Betreuerin ihren Einfluss missbrauche, um den Erblasser zu beeinflussen.

Das Gericht wies darauf hin, dass es bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit auf eine Gesamtbetrachtung der Umstände ankomme.

Im vorliegenden Fall spielten das hohe Alter der Erblasserin, ihr Gesundheitszustand und ihre emotionale Verfassung nach dem Tod ihrer Tochter eine Rolle.

Auch der zeitliche Ablauf zwischen der Bestellung der Berufsbetreuerin und der Testierung sowie die Umstände der notariellen Beurkundung wurden berücksichtigt.

Das Gericht betonte, dass die Berufsbetreuerin ihre Position und ihren Einfluss missbraucht habe, um die Frau zu beeinflussen und das Testament in ihrem eigenen Interesse zu beeinflussen.

Diese Vorgehensweise sei nach § 138 BGB sittenwidrig.

Daher könne die Berufsbetreuerin keine Rechte aus dem Testament herleiten.

Somit erhielt die Berufsbetreuerin keine Rechte aus dem Testament und keinen Erbschein.

Der Fall verdeutlicht die Bedeutung der Integrität und Unabhängigkeit von Betreuern und die Notwendigkeit, das Wohl der betreuten Person stets zu schützen.

Testament zugunsten der eigenen Berufsbetreuerin sittenwidrig – Oberlandesgericht Celle 6 W 175/23 – Beschluss vom 9.1.2024

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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