Umfang eines Bargeldvermächtnisses – OLG Oldenburg 3 U 8/23

April 18, 2024

Umfang eines Bargeldvermächtnisses – OLG Oldenburg 3 U 8/23

RA und Notar Krau:

Das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 20. Dezember 2023 mit dem Aktenzeichen 3 U 8/23 befasst sich mit dem Umfang eines Bargeldvermächtnisses in einem Erbfall.

Im Mittelpunkt steht die Auslegung des Begriffs “Barvermögen” in einem Testament.

Die Klägerin, eine Tochter des Erblassers, forderte gemäß dem Testament einen Anteil des Barvermögens.

Die Beklagten, ebenfalls Kinder des Erblassers, waren anderer Meinung und lehnten die Forderung ab.

Das Landgericht hatte die Beklagten zunächst verurteilt, einen Betrag von 64.036,32 € an die Klägerin zu zahlen.

Die Beklagten legten dagegen Berufung ein.

Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied, dass die Klägerin lediglich Anspruch auf einen Betrag von 51.605,70 € hat.

Dabei wurde klargestellt, dass unter dem Begriff “Barvermögen” lediglich das Bargeld im engeren Sinne sowie sofort verfügbare Gelder bei Banken zu verstehen sind.

Umfang eines Bargeldvermächtnisses – OLG Oldenburg 3 U 8/23

Wertpapiere und ähnliche Kapitalwerte fallen nicht darunter.

Die Entscheidung des Gerichts stützte sich auf die Auslegung des Testaments und die Beweisführung während des Prozesses.

Es wurde festgestellt, dass die Klägerin nicht beweisen konnte, dass der Erblasser unter dem Begriff “Barvermögen” sein gesamtes Kapitalvermögen verstanden haben wollte.

Daher wurde ihr Anspruch entsprechend reduziert.

Die Kosten des Verfahrens wurden den Parteien entsprechend ihres Obsiegens und Unterliegens auferlegt.

Die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils wurde angeordnet.

Eine Revision wurde nicht zugelassen, da die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und keine einheitliche Rechtsprechung erfordert.


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Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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