Verdacht Mitglied oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung zu sein als Kündigungsgrund – LAG Niedersachsen Urteil 12.03.2018 – 15 Sa 319/17

April 6, 2021

Verdacht Mitglied oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung zu sein als Kündigungsgrund – LAG Niedersachsen Urteil 12.03.2018 – 15 Sa 319/17

RA und Notar Krau

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschied am 12. März 2018 im Fall 15 Sa 319/17, dass ein dringender Verdacht, Mitglied oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung zu sein, nur dann als Kündigungsgrund ausreicht, wenn dieser Verdacht konkrete Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis hat, wie etwa eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit, des betrieblichen Zusammenhalts, des Vertrauens oder des Sicherheitsgefühls im Unternehmen.

Der bloße Verdacht ohne tatsächliche Störung reicht nicht aus.

Im verhandelten Fall wurde die außerordentliche Kündigung des Klägers, der als Montagewerker bei einem Automobilhersteller beschäftigt war, für unwirksam erklärt.

Der Kläger, gegen den sicherheitsrelevante Verdachtsmomente bestanden, wurde freigestellt und erhielt Abmahnungen wegen eines Vorfalls am Arbeitsplatz.

Obwohl der Kläger vom Landeskriminalamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz überwacht wurde, sah das Gericht keinen ausreichenden Kündigungsgrund.

Der Kläger hatte Reisen in islamische Länder unternommen und stand unter Verdacht, der islamistischen Szene nahe zu stehen.

Dies führte zu Kontrollmaßnahmen und Sicherheitsbedenken seitens der Polizei, jedoch ohne hinreichende Beweise für eine konkrete Gefährdung.

Das Gericht entschied, dass die Kündigungen vom 7. und 9. November 2016 unwirksam seien, und verpflichtete den Arbeitgeber, den Kläger weiter zu beschäftigen und eine Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen.

Die Kosten des Verfahrens wurden größtenteils der Beklagten auferlegt.

Die Beklagte kann Revision einlegen, was dem Kläger verwehrt blieb.

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Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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