Was bedeutet Besitzkonstitut?
Von RA und Notar Krau
Das Besitzkonstitut ist eine Vereinbarung zwischen dem bisherigen Eigentümer (Veräußerer) und dem neuen Eigentümer (Erwerber), durch die der Erwerber mittelbarer Besitzer wird, während der Veräußerer unmittelbarer Besitzer bleibt.
Es handelt sich dabei um eine Form der Übergabeersatzfiktion, die im deutschen Sachenrecht bei der Übertragung des Eigentums an beweglichen Sachen Anwendung findet, wenn eine tatsächliche Übergabe der Sache nicht möglich oder nicht gewünscht ist.
Das Besitzkonstitut ist in § 930 BGB geregelt und wird häufig in Form eines Leih- oder Verwahrungsvertrages durchgeführt.
Durch das Besitzkonstitut bleibt der Veräußerer im unmittelbaren Besitz der Sache, während der Erwerber mittelbaren Besitz erwirbt