Was geschieht mit dem Mietvertrag nach dem Tod des Mieters?

Juli 15, 2024

Was geschieht mit dem Mietvertrag nach dem Tod des Mieters?

Von RA und Notar Krau

Nach § 563 BGB tritt bei Tod des Mieters der Ehegatte oder Lebenspartner, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt geführt hat, in das Mietverhältnis ein.

Leben in dem gemeinsamen Haushalt Kinder des Mieters, treten diese in das Mietverhältnis ein, wenn nicht der Ehegatte oder Lebenspartner eintritt.

Auch andere Familienangehörige oder Personen, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen, können in das Mietverhältnis eintreten, wenn nicht der Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder eintreten

Die eingetretenen Personen haben das Recht, innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod des Mieters dem Vermieter gegenüber zu erklären, dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen.

In diesem Fall gilt der Eintritt als nicht erfolgt

Wenn niemand von dem Eintrittsrecht Gebrauch macht oder die Berechtigten das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen, wird das Mietverhältnis mit den Erben des verstorbenen Mieters fortgesetzt.

Die Erben haben das Recht, das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen

Eine abweichende Vereinbarung zum Nachteil des Mieters oder der eintrittsberechtigten Personen ist unwirksam

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